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Adoption: Internationale Adoption

Die Adoption von Kindern aus dem Ausland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sowohl kinderlose Paare als auch Paare, die bereits leibliche oder adoptierte Kinder haben, sehen hierin eine Möglichkeit, Kindern aus dem Ausland eine Perspektive zu bieten. Die Adoption eines ausländischen Kindes stellt aber auch besondere Anforderungen an die zukünftigen Adoptiveltern. Denn es sind kulturelle Unterschiede und auch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Unterschieden wird zwischen Auslandsadoptionen zwischen Vertragsstaaten des "Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (kurz: Haager Adoptionsübereinkommen - HAÜ) und Nichtvertragsstaaten. Das Haager Adoptionsüberein- kommen ist ein multilaterales Übereinkommen im Bereich zwischenstaatlicher Adoptionen und regelt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden im Herkunftsland des Kindes und im Aufnahmestaat (Herkunftsland der künftigen Adoptiveltern). Die hohe Verfahrenstransparenz soll dazu dienen, Missbräuche wie Erpressung, Kinderraub, Kinderhandel und Korruption zu bekämpfen. Deutschland ist Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.

Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, einige Jugendämter sowie die für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger.

Die Dauer des Adoptionsvermittlungsverfahrens im Ausland hängt zum einen von dem gewählten Herkunftsland des Kindes ab. Zum anderen aber auch, ob die Vermittlung durch die zentralen Adoptionsstellen, örtliche Jugendämter oder freie Träger erfolgt. Die Bandbreite reicht von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland leben und dort ein Kind adoptieren wollen, kann es sein, dass ausländische Adoptionsbehörden eine Bescheinigung über die rechtliche Befähigung zur Adoption nach deutschem Recht verlangen. Eine solche Bescheinigung erstellt auf Antrag die Bundeszentrale für Auslandsadoption. Diese Bescheinigung bezieht sich dabei allerdings nur auf die rechtliche Befähigung zur Adoption und ist keine Adoptionseignungsbescheinigung.

Ausführliche Informationen rund um das Thema "Auslandsadoption, internationale Adoption" finden Interessierte auf der Internetseite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.