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Jobs in Privathaushalten
Private Haushalte können für Aufwendungen bei der Kinderbetreuung, für die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen oder für Haushaltstätigkeiten sowie für Arbeiten von Handwerkern eine Steuerermäßigung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung. Erforderlich für eine steuerliche Berücksichtigung ist in jedem Fall ein Einzelnachweis.
Für Minijobs in privaten Haushalten gelten für die Arbeitgeber besonders günstige Bedingungen. Anders als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich müssen sie nur eine Pauschale von maximal 14,34 Prozent entrichten und können damit zusätzlich Steuern sparen.
Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind sozialversicherungspflichtig. Ab 401 Euro und bis 800 Euro besteht eine sogenannte Angleitzone, auch bekannt als "Midijobs". In diesen Fällen zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber jedoch zahlt den ungekürzten Arbeitgeberanteil.
Steuerlich absetzbar sind:
Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten (haushaltsnahe Minijobs):
- Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr. Einzelnachweis: Bescheinigung der Bundesknappschaft aufgrund des Haushaltscheckverfahrens
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse:
- Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Einzelnachweis: der Sozialversicherungsnachweis
Haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt:
- Für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Pflegeleistungen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg
- Für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg
Angebot und die Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden unter anderem von Handwerksbetrieben (Reparatur- und Verschönerungsarbeiten in der Wohnung), von Dienstleistungsagenturen oder von kleinen selbstständigen Unternehmen angeboten. Das Angebot und die Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen sind immer öfter Baustein familienfreundlicher Maßnahmen von Unternehmen. Ein solcher Familienservice kann Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Einkaufsservice umfassen.
Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammerstag (DIHK) einen Leitfaden herausgegeben, der die Unternehmen über die Kosten und Möglichkeiten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung informiert.