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Jobs in Privathaushalten
Für Minijobs in privaten Haushalten gelten für die Arbeitsgeber besonders günstige Bedingungen. Anders als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich müssen sie nur eine Pauschale von zwanzig Prozent entrichten und können damit noch Steuern sparen.
Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind sozialversicherungspflichtig. Zwischen 401 und 800 Euro besteht allerdings eine sogenannte Angleitzone, auch bekannt als "Midijobs". In diesen Fällen zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber jedoch zahlt den ungekürzten Arbeitgeberanteil.
Private Haushalte können für Aufwendungen bei der Kinderbetreuung, für die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen oder für Haushaltstätigkeiten sowie für Arbeiten von Handwerkern eine Steuerermäßigung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung. Erforderlich für eine steuerliche Berücksichtigung ist in jedem Fall ein Einzelnachweis.
Steuerlich absetzbar sind:
Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten (haushaltsnahe Minijobs):
Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr.Einzelnachweis: Bescheinigung der Bundesknappschaft aufgrund des Haushaltscheckverfahrens
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse:
Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Einzelnachweis: der Sozialversicherungsnachweis
Haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt:
- Für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Pflegeleistungen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg
- Für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr.
Einzelnachweis: die Rechnung und der Überweisungsbeleg.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden u.a. von Handwerksbetrieben (Reparatur- und Verschönerungsarbeiten in der Wohnung), von Dienstleistungsagenturen oder von kleinen selbstständigen Unternehmen, häufig in der Form der sog. "Ich-AG", angeboten. Das Angebot und die Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen sind immer öfter Baustein familienfreundlicher Maßnahmen von Unternehmen. Ein solcher Familienservice kann Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Einkaufsservice umfassen. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem DIHK einen Leitfaden herausgegeben, der die Unternehmen über die Kosten und Möglichkeiten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung informiert.
Spezielle Informationen
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGEN
Sozialgesetzbuch, Viertes Buch- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), §§ 8, 8a, 20
Einkommensteuer- gesetz(EStG), § 35a Abs. 2
ANTRAGSWEG
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer durch das Finanzamt
INFORMATIONEN
Finanzamt
Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See, Telefon: 08 00/0 20 05 04, kostenfrei
Infotelefon zur Teilzeit / Altersteilzeit / MiniJobs 01805 / 615 - 004
Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone



