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Schuldnerberatung - Es gibt einen Weg aus der Schuldenspirale
Familien, die wegen Überschuldung in einer wirtschaftlichen Notsituation sind, können dabei unterstützt werden, ihre Lebensverhältnisse neu zu ordnen. Und das, ehe Gerichte entscheiden. Schuldnerberatungsstellen können nämlich auch dabei helfen, außergerichtliche Einigungen zur Schuldenregulierung mit den Gläubigern zu erwirken.
Ist die Überschuldungssituation im Zusammenhang mit der Finanzierung von Wohneigentum entstanden, so empfiehlt es sich, eine auf die Wohnungsbaufinanzierung spezialisierte Schuldner- oder Verbraucherberatungsstelle aufzusuchen.
Sollten die außergerichtlichen Bemühungen dennoch scheitern, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren die Möglichkeit der Restschuldbefreiung eröffnen.
Auf Schuldnerberatung besteht kein Rechtsanspruch. Nach dem Sozialrecht (Sozialgesetzbuch II und XII) sind die Kommunen für die Bereitstellung und Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen zuständig. Danach kann Schuldnerberatung zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes sowie zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch das zuständige JobCenter, die von der Kommune beauftragte Stelle sowie das zuständige Sozialamt vermittelt werden.
Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) tätig sind.
Vorsicht vor unseriösen, oft am Rande der Legalität arbeitenden sogenannten Schuldenregulierern! Deren Dienste zielen oft nur darauf ab, eigene Gewinne zu machen. An einer nachhaltigen Schuldenregulierung sind sie nicht interessiert.
Informationen bietet das Faltblatt "Vorsicht Geldhaie!" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Auf der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Internetseite www.meine-schulden.de sind umfangreiche Informationen und Hinweise zum Umgang mit Schulden und Gläubigern zu finden.