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Arbeitslosengeld II (ALG II) - die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die ehemalige Arbeitslosenhilfe und die ehemalige Sozialhilfe für Erwerbsfähige sind seit dem 1. Januar 2005 zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt: der "Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen" (ALG II). Weit besser bekannt ist dieser Fachbegriff unter dem knappen Namen "Hartz IV". Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit dazu außerstande ist, der ist nicht erwerbsfähig.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken kann. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden entweder:
- Eltern(teile) und ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder,
- nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten,
- die beiden nicht dauernd getrennt lebenden Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
- die beiden Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Kinder, die 25 Jahre und älter sind, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sie können einen eigenen Antrag stellen. Dabei werden das Nettoeinkommen - gleich welcher Art - einschließlich Unterhaltszahlungen von nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie ggf. Kindergeld berücksichtigt. Vom Einkommen werden z. B. Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene oder nach Grund und Höhe angemessene Versicherungen abgesetzt.
Hinweis: Berücksichtigt wird auch das Vermögen. Hier gibt es jedoch verschiedene Freibeträge, insbesondere einen Grundfreibetrag sowie Freibeträge für die Altersvorsorge und für notwendige Anschaffungen. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung und ein angemessener Pkw für jeden Erwerbsfähigen werden nicht angerechnet.
Und: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und für Arbeitsuchende als auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Weitere Informationen
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - Leistungen für Alleinerziehende
- Arbeitslosengeld II (ALG II) in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II) bei räumlicher Trennung
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - Voraussetzungen für die Stieffamilie
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - Zuschuss für Klassenfahrten