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Sozialhilfe
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Menschen sowie Personen über 65 Jahren neu geregelt. Sie umfasst:
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Hilfen zur Gesundheit
- die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- die Hilfe zur Pflege und
- weitere Leistungen in bestimmten Lebenssituationen.
Anspruch auf Sozialhilfeleistungen besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, d.h. wenn Hilfebedürftigkeit besteht.
Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen bedürftige, nicht erwerbsfähige Personen. Dazu zählen beispielsweise Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder auch in Einrichtungen betreute Menschen.
Die Höhe der Leistungen liegt auf dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Mit einer Öffnungsklausel wird es den Ländern aber ermöglicht, die Höhe des jeweiligen Regelsatzes entsprechend den regionalen Gegebenheiten anzupassen. Bei Bedarf können weitere Leistungen gewährt werden. Dies sind:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwendiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft und Heizung, einschließlich Umzugskosten und Mietkautionen, wenn dies notwendig ist
- Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen für Bekleidung und die Wohnung, auch bei Schwangerschaft und Geburt mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- Bei freiwillig Versicherten und Weiterversicherten zu zahlende Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge sowie für ein angemessenes Sterbegeld.
Weitere Hilfen werden Familien geleistet, die in einer bestimmten Lebenssituation, wie z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Familien, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können.
Für Menschen, für die gegenwärtig eine Erwerbstätigkeit nicht in Betracht kommt, sind Wege zu finden, die ein eigenverantwortliches Leben außerhalb der Sozialhilfe ermöglichen sollen. Ihnen ist entsprechende Unterstützung zu leisten. Diese Unterstützung kann u.a. dadurch erfolgen, dass Kontakte und Möglichkeiten vermittelt werden, um wieder aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch die Begleitung zu sozialen Diensten. Soweit Leistungsberechtigte zumutbar einer Tätigkeit nachgehen können, umfasst die Unterstützung auch das Angebot einer Tätigkeit.
Weitere Informationen
- Sozialhilfe - Leistungen für Alleinerziehende
- Sozialhilfe in der Schwangerschaft
- Sozialhilfe - Voraussetzungen für die Stieffamilie
- Sozialhilfe für Pflegebedürftige
- Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe - Zuschuss für Klassenfahrten
- Sozialhilfe - Zusatzleistungen für Pflegeheimbewohner
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - die Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Studium: Zusätzliche Leistungen für schwangere Studierende und studierende Eltern
- Wohlfahrts-, Familien-, und Behindertenverbände