Titelbild der Rubrik: Stichwortverzeichnis

Inhaltsbereich

Elternzeit bei Adoptivkindern

Adoptiveltern können innerhalb der Rahmenfrist bis zum achten Lebensjahr des Kindes, das in Vollzeit- oder Adoptionspflege aufgenommen wurde,  insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen.

Es gilt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit zeitlich, bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes, zu übertragen, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt.