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Elterngeld
Ab der Geburt eines Kindes können Eltern bis zu 14 Monate lang das Elterngeld erhalten, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und für mindestenes zwei Monate im Job pausiert oder die Arbeitszeit reduziert (Partnermonate). Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Höhe des Elterngelds
Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Dies gilt ebenfalls für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
Das Elterngeld ersetzt dann in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens und beträgt maximal 1.800 Euro.
Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch nicht erwerbstätige Elternteile zusätzlich zu Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag.
Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldbezugs für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch, soweit dieses den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Bei Unterhaltsansprüchen wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, wenn es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, werden auf das Elterngeld voll angerechnet.
Wer bekommt Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiveltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wie beantragt man Elterngeld?
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in Härtefällen geändert werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Spezielle Informationen
- Elterngeld für Geschwisterkinder
- Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.)
- Elterngeld für Alleinerziehende
- Elterngeld für gering verdienende Eltern
- Elterngeld bei Teilzeitarbeit nach der Geburt
- Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung
- Elterngeld für Adoptiveltern
- Elterngeld für ausländische Eltern
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGE
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
ANTRAGSWEG
Familie regional: Elterngeldstellen in Ihrer Nähe (PLZ-Suche)
INFORMATIONEN
Elterngeld
Fragen und Antworten zum Elterngeld
Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"
Infografik Elterngeld(pdf-Dokument)



