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Elternzeitanspruch für Stiefeltern

Der Stiefelternteil kann die Elternzeit in Anspruch nehmen,

  • wenn er mit dem Kind in einem Haushalt zusammen lebt,
  • er mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat und
  • er dieses Kind selbst betreut oder erzieht.