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Elternzeit bei Mehrlingen
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge, usw.) stehen jedem Elternteil für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder zu. Das Gleiche gilt auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder.
Eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag ist auch in diesen Fällen für jedes der Kinder mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. (Die zwölf Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr" sein.)
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGEN
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz(BEEG), §§ 15 ff.
INFORMATIONEN
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Elterngeld und Elternzeit".



