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Elterngeld für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gelten beim Elterngeld grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für Elternpaare. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate des Kindes Elterngeld erhalten. Wird das Elterngeld zum Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen bezogen, können Alleinerziehende auch die zusätzlichen zwei Partnermonate nutzen und somit allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der elterngeldberechtigte Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.
Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Lebenssituation an.