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Medizinische und gesundheitliche Unterstützung - individuell und sozial

Bei der medizinischen und gesundheitlichen Vorsorge und Betreuung können Familien auf familienfreundliche Regelungen zählen. Zum einen besteht die Möglichkeit, Familienmitglieder in der gesetzlichen Kranken- als auch der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mit zu versichern. Zum anderen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) von allen Zuzahlungen mit Ausnahme der Zuzahlung bei den Fahrtkosten befreit.

Daneben stehen zahlreiche auf die Familie zugeschnittene Maßnahmen und Hilfsangebote wie Mütterkuren, Haushaltshilfen, aber auch besondere Hilfen für Eltern von Mehrlingen oder chronisch kranken Kindern zur Verfügung.

Abgerundet werden diese Angebote durch gezielte Maßnahmen, mit denen es Behinderten ermöglicht wird, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu nehmen.