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Tabakwaren dürfen an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch dürfen sie sie konsumieren. Tabakwaren sind alle aus der Tabakpflanze gewonnenen Genussmittel, auch wenn sie nicht zum Rauchen bestimmt sind. Dazu gehört der Kautabak ebenso wie der Schnupftabak.

Weitere Informationen und Links:

Jugendschutzgesetz