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Videokassetten und DVDs sind für bestimmte Altersgruppen freigegeben. Sie dürfen in der Öffentlichkeit nur den Altersgruppen vermietet, verkauft oder weitergegeben werden, die der Alterskennzeichnung entsprechen. Videokassetten und DVDs, die nicht freigegeben sind, also keine Kennzeichnung haben, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.

Folgende Kennzeichnungen sind möglich:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Keine Jugendfreigabe

Das zuständige Landesjugendamt findet man auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Weitere Informationen und Links:

Jugendschutzgesetz

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter