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Adoption: Unterschied zwischen Pflegekindern und Adoptivkindern
Zwischen Pflege- und Adoptivkindern gibt es eine große Anzahl rechtlicher Unterschiede.
Adoptivkinder
Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr ihrer leiblichen Eltern. Damit einhergehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
Das Kind erhält im Regelfall den Familiennamen seiner Adoptiveltern und die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutscher, das Kind hingegen ausländischer Herkunft ist.
Pflegekinder
Pflegeeltern erhalten dagegen nicht das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind. Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis grundsätzlich bei den leiblichen Eltern.
Allerdings haben die Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes, wenn das Pflegeverhältnis länger andauert. Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für ihren erzieherischen Einsatz.
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