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Wiedereinstieg in den Beruf

Wer nach Mutterschutz und Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchte, kann sich auf die Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verlassen.

Zahlreiche Arbeitgeber erleichtern den Wiedereinstieg in das Berufsleben durch besondere Maßnahmen. Familienfreundlichkeit heißt in diesem Fall, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten aufzuzeigen, schon frühzeitig wieder in den Beruf zurückzukehren, ohne dabei die Belange der Familie zu vernachlässigen. Vorteil für die Unternehmen ist, schnell wieder über qualifizierte und motivierte Mitarbeiter verfügen zu können.

So haben beispielsweise familienfreundliche Unternehmen und Behörden Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet, die es Müttern und Vätern ermöglichen, nah am Arbeitsplatz ihr Kind bei sich zu haben, wenn die Betreuung einmal ausfällt.

Einen ebenfalls interessanten Weg gehen Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in speziellen Programmen den Kontakt während des Mutterschutzes und der Elternzeit ermöglichen.

Flexible Arbeitszeiten helfen ebenfalls, den Wiedereinstieg zu erleichtern. Viele Unternehmen bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle an oder führen Arbeitszeitkonten, die familienfreundlich gestaltet werden können.

Die Entscheidung für einen frühen Wiedereinstieg ins Berufsleben wird auch durch gute Kinderbetreuungsangebote erleichtert. Flankierend zum öffentlichen Angebot entschließen sich auch immer mehr Unternehmen, eigene Betriebskindergärten einzurichten oder mit bestehenden Einrichtungen zu kooperieren, um ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.