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Was ändert sich für Familien 2008?

"Familie soll auch in Zukunft in Deutschland Top-Thema bleiben", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Der Bund wird mit Hochdruck daran arbeiten, die Rahmenbedingungen für Familien in Deutschland weiter zu verbessern. Das Elterngeld hat sich ein Jahr nach dem Start als Renner entpuppt. Mich freut vor allem, dass sich immer mehr Väter Zeit für ihre Neugeborenen reservieren. Ich hoffe, dass dieser Trend auch in 2008 anhält."

Kinderzuschlag künftig unbefristet

Eltern mit geringen Einkommen können zukünftig zeitlich unbegrenzt den Kinderzuschlag erhalten. Bisher war die Bezugsdauer auf 36 Monate begrenzt.

Bundesmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung werden bereitgestellt

Mit der Zustimmung zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz hat der Bundesrat grünes Licht für die Einrichtung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" gegeben. Damit können die Länder und Kommunen ab dem 1. Januar 2008 beginnen, ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der unter Dreijährigen aufzubauen.

Bis 2013 soll ein qualitätsgerechtes und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe vorhanden sein. Darüber hinaus soll ein Netzwerk qualifizierter Tagesmütter das Angebot ergänzen.

Unterhaltsvorschuss

Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird ab 1. Januar 2008 für das gesamte Bundesgebiet vereinheitlicht. Das bedeutet:

Die Höhe der derzeitigen Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den alten Bundesländern wird beibehalten; der Betrag in den neuen Bundesländer wird entsprechend angehoben.

Unterhaltsrechtsreform - Kinder haben Vorrang bei Unterhaltszahlungen

Die Förderung des Kindeswohls ist der Kernpunkt des neuen Unterhaltsrechts. Der Unterhalt für die Kinder hat künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Nicht verheiratete Mütter und Väter, die Kinder betreuen werden besser gestellt. Zudem wurde der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit geschiedener Ehegatten gestärkt.

BAföG - Neu: Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss

Neben der Erhöhung der Förderhöchstsätze zum Herbst 2008, ist ein Kernelement der Änderung, die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung durch die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages zu fördern. Ebenso soll es BAföG-Berechtigten in Zukunft leichter fallen, eigenes Geld zur staatlichen Förderung hinzuzuverdienen.

Auch kann zukünftig ein Vollstudium in einem der EU-Staaten und der Schweiz gefördert werden.

Zusätzliche Altersvorsorge - Neue Kinderzulage, Entgeltumwandlung bleibt abgabenfrei

Der Staat baut die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge weiter aus. Die Riester-Zulage wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, von 185 auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus bleibt die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinaus bestehen. Damit wird eine dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen.

Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen.

Senkung der Arbeitslosenbeiträge auf 3,3 Prozent

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab 1. Januar 2008 weiter auf 3,3 von bisher 4,2 Prozent.

Keine Beitragspflicht auf steuerfreie Vergütungen von ehrenamtlich Tätigen

Rückwirkend für das Jahr 2007 können ehrenamtlich Tätige eine Vergütung von jährlich insgesamt 500 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Nunmehr zieht die Sozialversicherung nach. Die steuerfreie Vergütung ist ab dem 1. Januar 2008 auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.