Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei Eltern mit behinderten Kindern
In der Regel gilt: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Darüber hinaus gilt dies auch für Eltern mit behinderten Kindern ohne Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres (vor dem 25. Geburtstag) bzw. die Behinderung vor dem 1. Januar 2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres (vor dem 27. Geburtstag) eingetreten ist und das Kind deswegen nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können diese steuerlichen Vorteile wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausschöpfen.
Ist die oder der Alleinerziehende oder ein Partner krank, behindert oder in Ausbildung und der andere erwerbstätig oder ebenfalls krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten im Rahmen der Sonderausgaben.
Für alle anderen Eltern, also wenn z.B. ein Partner erwerbstätig und der andere zu Hause ist, gilt das Gleiche, allerdings nur für ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (3. bis 6. Geburtstag). Für alle anderen Kinder haben diese Eltern aber die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten im Rahmen von so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich mindernd wirksam werden zu lassen, wenn sie ihr Kind im eigenen Haushalt betreuen lassen.
Weitere Informationen
Externe Links zum Thema
- Einkommenssteuergesetz
- Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte
- Steuerliche Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen - Informationen der Oberfinanzdirektion Hannover
- Anwendungsschreiben Kinderbetreuungskosten
- Familienratgeber für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
- Kindernetzwerk für kranke und behinderte Kinder und Jugendliche
- Wegweiser für Familien mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind
