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Soziale Sicherung für Pflegepersonen
Wer Angehörige oder andere Menschen nicht erwerbsmäßig pflegt, der opfert nicht nur Zeit, sondern auch physische und psychische Kraft. Aus diesem Engagement sollen den Pflegepersonen keine sozialen Nachteile entstehen. Vielmehr will die Pflegeversicherung die Bereitschaft fördern, Menschen in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu betreuen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung deshalb für die Pflegepersonen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Unter den gleichen Voraussetzungen erfolgt auch eine Aufnahme der Pflegepersonen in die gesetzliche Unfallversicherung.
Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Arbeit aufgeben, bei der Bundesagentur für Arbeit die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen. Hierfür sind monatliche Beiträge in Höhe von 10,42 Euro (West) bzw. 8,82 Euro (Ost) zu zahlen (Stand: 2008)
Ebenfalls wichtig: Da die Leistungen aus der Pflegeversicherung steuerfrei sind, unterliegt Pflegegeld, das an pflegende Angehörige weitergegeben wird, ebenfalls nicht der Steuerpflicht.