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Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand dient der Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und soll zur Bewältigung von Alltagssituationen sowie zum Aufarbeiten und Bewältigen aktueller Konfliktsituationen beitragen. Die Hilfe zielt ab auf Verhaltensänderung einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule. Sie knüpft an die spezifischen Probleme der jungen Menschen an, wobei das soziale Umfeld einzubeziehen ist. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Verselbständigung.
Die Hilfe wird sowohl von den örtlichen Jugendämtern als auch von freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabenstellung. Er wird grundsätzlich auf richterliche Anordnung hin tätig. Ein Richter kann einem Jugendlichen in einem jugendgerichtlichen Verfahren auferlegen, sich der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers zu unterstellen. Die Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen genutzt werden. Betreuungshelfer werden im Unterschied zur Erziehungsbeistandschaft eher für ältere Jugendliche und Heranwachsende gewählt. "Betreuungshelfer" deshalb, weil "ältere" Jugendliche bzw. Heranwachsende zunehmend eine Abneigung entwickeln, noch "erzogen" werden zu müssen. Darüber hinaus entspricht dies der Aufgabe der Jugendhilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung der jungen Volljährigen.