Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe
Unter dem Begriff der "Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe" wird ein breites Spektrum individueller und/oder therapeutischer Maßnahmen zusammengefasst. Die Leistungen können sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden.
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn
- eine dem Wohl ihres Kindes oder ihres Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
- die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Personensorgeberechtigte, die das Gefühl haben, Hilfe, Rat oder Unterstützung zu benötigen oder einfach mit Erziehungssituationen nicht mehr allein zurechtkommen, brauchen sich nicht zu scheuen, sich an das Jugendamt, eine Beratungsstelle oder Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu wenden. Der Anstoß kann natürlich auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen, denn diese haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Die Inanspruchnahme erfolgt jedenfalls immer freiwillig; eine "Zwangsbetreuung" gibt es nicht. Erst, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (z.B. bei Kindesvernachlässigung) ist das Jugendamt (mit richterlicher Unterstützung) zu Maßnahmen auch gegen den Willen von Personensorgeberechtigten befugt.
Hilfe zur Erziehung wird immer dann gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Hier ist jeweils die Hilfe auszuwählen, die nach der Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet ist. Dabei sind die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und des jungen Menschen selbst zu berücksichtigen.
Hilfen für eine Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung erhalten auch über 18-Jährige.
Wenn die Hilfe voraussichtlich für länger als 6 Monate angelegt ist, wird im Jugendamt gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, den Kindern oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt, der die Entscheidungsgrundlagen, die einzelnen Leistungen sowie die angestrebten Hilfeziele in einem Hilfeplan dokumentiert. Der Hilfeplan ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.
Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.
Zu den typischen Formen der Hilfen zur Erziehung zählen:
- Familienunterstützende Hilfen (Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistände)
- Familienergänzende Hilfen (Tagesgruppe)
- Familienersetzende/-ergänzende Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung/ sonstige Wohnformen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
Weitere Informationen
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe - eine Leistung der Jugendhilfe
- Jugendhilfe: Erziehung in einer Tagesgruppe
- Kinder- und Jugendhilfe: Vollzeitpflege
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Hilfen für junge Volljährige
