Kinderbetreuung: Neuregelungen in der Tagespflege
Tagesmütter und -väter, die von den Jugendämtern in den Kommunen bezahlt werden, sind ab 2009 steuerpflichtig. Bislang waren sie privilegiert gegenüber Tagesmüttern und -vätern, die ihre Vergütung privat von den Eltern bekommen: Diese mussten ihre Einnahmen auch bisher schon als Freiberufler versteuern. Dabei konnten sie für jedes betreute Kind eine Betriebskostenpauschale von monatlich 246 Euro absetzen. Künftig gelten für alle Tagesmütter und Tagesväter die gleichen Regelungen zur Steuer. Gleichzeitig können alle Tagesmütter und -väter die auf 300 Euro erhöhte Betriebskostenpauschale beim Finanzamt geltend machen. Es gelten auch neue Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung. So ist die beitragsfreie Familienversicherung nur bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 360 Euro möglich. Tagesmütter und -väter, die ein höheres Einkommen haben, müssen sich privat oder als "nebenberuflich Selbstständige" gesetzlich versichern. Das Jugendamt erstattet den Beitrag zur Hälfte. Ebenso sind ab einem Einkommen von 400 Euro Rentenversicherungsbeiträge fällig.
