Gesundheitsfonds
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der gleiche allgemeine Beitragssatz, der am 1. Juli 2009 von 15,5 auf 14,9 Prozent gesunken ist. Durch den einheitlichen Satz konkurrieren die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr um einkommensabhängige Beiträge, sondern stärker als bisher um Service und Leistungen.
Weil jede Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds einen auf den Bedarf ihrer Versicherten abgestimmten Geldbetrag bekommt, kann sie den Versicherten Wahltarife anbieten und spezielle Versorgungsangebote machen. Neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen muss jede Kasse für ihre Versicherten auch eine Hausarztversorgung als Tarifangebot bereithalten. Wirtschaftet eine Krankenkasse dabei gut, hat sie die Möglichkeit, ihren Versicherten eine Prämie auszahlen. Wirtschaftet sie schlecht, muss sie möglicherweise einen Zusatzbeitrag erheben.
Für die Versicherten wird es dadurch einfacher, Leistungen und Service zu vergleichen und gegebenenfalls die Krankenkasse zu wechseln. Gleichzeitig steigt die Vertragsfreiheit der gesetzlichen Krankenkassen, das heißt, der Spielraum der Krankenkassen für Verträge mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern wird erheblich ausgeweitet. Im Ergebnis haben die Kassen zahlreiche Instrumente, mit denen sie nicht nur die Möglichkeit haben, einen Zusatzbeitrag zu vermeiden, sondern auch die Versorgung der Versicherten an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und zu verbessern.
Für Familien gilt auch nach Einführung des Gesundheitsfonds weiterhin die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern. Ein eventuell anfallender Zusatzbeitrag muss für die Mitversicherten nicht gezahlt werden.
Externe Links zum Thema
- Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung - Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums
- Ratgeber Pflege - Alles was Sie zur Pflege wissen müssen
- Infotelefone des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
