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Hilfen für Familien mit geringem Einkommen
Kinder dürfen für ihre Eltern kein Armutsrisiko darstellen. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Familien mit geringem oder keinem Einkommen dabei, ihren Alltag finanziell zu bewältigen. Auf dem Familien-Wegweiser finden sich die wichtigsten Regelungen und Hilfen im Überblick.
Grundlegende Unterstützung bieten unter anderem der Kinderzuschlag bei gering verdienenden Eltern, die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld. Die Bundesregierung kommt derzeit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar nach, bis zum 31.12.2010 die Regelleistungen für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz-IV-Gesetz") neu zu regeln. Die wesentlichen Bedürfnisse von Familien mit geringem Einkommen oder Eltern auf Arbeitssuche werden durch verschiedene Leistungen gedeckt.
Oftmals ist eine Trennung mit größeren finanziellen Einbußen eines Partners verbunden, vor allem wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. In dieser schwierigen Situation kommt der Unterhaltsvorschuss zum Tragen. Durch das Wohngeld wird zusätzlich sichergestellt, dass Familien nicht die vertraute Umgebung verlassen müssen.
Für viele werdende Mütter stellt bereits die Erstausstattung für ihr Kind eine finanzielle Belastung dar, die sie allein nicht bewältigen können. Wer Sozialhilfe empfängt oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezieht, hat Anspruch auf einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Außerdem erhält die werdende Mutter auf Antrag eine Erstausstattung. In schwierigen Notlagen helfen Schwangerschaftsberatungsstellen weiter.
Das Elterngeld, das Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes erhalten können, ersetzt in der Regel bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Eltern mit geringem Einkommen erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Das gilt für Eltern, deren monatliches Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt weniger als 1000 Euro betrug.
Um nach der Geburt eines Kindes beziehungsweise nach der Elternzeit möglichst schnell weiter arbeiten zu können, benötigen Eltern eine qualifizierte und finanziell tragbare Kinderbetreuung. Die Kommunen beteiligen sich an den Kosten für Kinderbetreuung - ob bei der Tagesmutter, der Kindertagesstätte, dem Kindergarten oder dem Hort. Die Höhe des Betrags ist von Land zu Land verschieden und hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Jedes Kind fiebert dem ersten Schultag entgegen, wenn es mit Ranzen und Zuckertüte das Klassenzimmer betritt. Damit die Schulausstattung komplett ist, erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, für jedes Kind ab dem ersten Schuljahr ein Schulstarterpaket über 100 Euro. Diese Leistung kann grundsätzlich bis zum Abitur beziehungsweise bis zum Ende der Berufsschule gewährt werden.
Auch Familien mit niedrigem Einkommen sollten nicht auf Freizeitaktivitäten und kulturelle Aktivitäten verzichten müssen. Der Besuch im Schwimmbad, ein Konzert oder Museumsbesuch, Kino oder Ferienfahrten - die Kommunen halten viele Angebote bereit, in Form von Gutscheinen oder besonderen Ermäßigungen.
Weitere Informationen
- Beratungsstellen
- Formulare
- Familienfreundlichkeit vor Ort gemeinsam gestalten
- Kinderzuschlag
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II (ALG II) - die Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialhilfe
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
- Wohnen: Mietschulden
- Arbeitslosengeld II (ALG II) in der Schwangerschaft
- Materielle Hilfen für Schwangere in Notlagen
- Sozialhilfe in der Schwangerschaft
- Elterngeld
- Kinderbetreuung - Die Weichen in Richtung Zukunft sind gestellt
- Schule: Einschulung
- Ferienzeit: Mehr Zeit für Familien
- Freizeit gestalten
- Ferien mit der Familie