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Bildung und Teilhabe: Leistungen zum Schulbedarf
Das Schulbedarfspaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen können.
Die Schulausstattung
Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial.
100 Euro im Jahr
Die Leistung für den Schulbedarf beträgt 100 Euro im Jahr und wird durch zwei Zahlungen im Jahr gewährt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres, um die Schulmaterialien gerade zu Beginn des Schuljahres und auch des zweiten Halbjahres gut abdecken zu können.
Schriftlichen Antrag stellen
Anders als bisher erhalten Kinderzuschlagsempfänger die Leistung für den Schulbedarf nicht mehr von der Familienkasse, sondern auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde für Bildung und Teilhabe, wie das Jobcenter. Das kann auch bestimmte Nachweise verlangen, um zu prüfen, ob das Geld auch wirklich für Schulmaterialen verwendet wurde.
Das Schulbedarfspaket gilt auch für anspruchsberechtigte Kinder im SGB II.
- Bildung und Teilhabe
- Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Bildung und Teilhabe: Lernförderung
- Bildung und Teilhabe: Zuschuss zu den Fahrtkosten
- Bildung und Teilhabe: Mittagessen in Kita und Schule
- Bildung und Teilhabe: Eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Bildung und Teilhabe: Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
