Was ändert sich für Familien 2012?
Zum 1. Januar 2012 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, von denen junge Familien profitieren werden. Dazu zählen sowohl Vereinfachungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als auch die neu eingeführte Familienpflegezeit. Mit dieser wird es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig möglich sein, Angehörige besser zu pflegen und gleichzeitig die eigene materielle Existenz sicherzustellen.
Kindergeld
Bürokratische Hürden werden 2012 in Bezug auf das Kindergeld beseitigt. Bisher waren Anträge für Eltern und deren volljährigen Kinder mit einer Vielzahl von Erklärungen und Belegen verbunden. Dabei galt es, die Einhaltung der Einkommensgrenze für Kinder nachzuweisen. In Zukunft muss lediglich nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung belegt werden, dass das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenberuflich erwerbstätig war. Derweil erhalten auch Eltern Kindergeld, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Freiwilligendienst leisten. Diese Neuregelung greift rückwirkend zum 1. Januar 2011.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Ab 2012 können außerdem alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten – pro Kind bis zu 4.000 Euro jährlich – als Sonderausgaben absetzen. Bislang war es nur möglich, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten geltend zu machen. Nun sind auch nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten absetzbar.
Familienpflegezeit
Mit der Zustimmung ihres Arbeitgebers können Beschäftigte ab 2012 ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Die entstehenden Gehaltseinbußen fängt dabei eine Lohnaufstockung auf. Würden Beschäftigte ihre Arbeitszeit beispielsweise um die Hälfte reduzieren, stünden ihnen noch immer 75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens zur Verfügung. Nach dem Wiedereinstieg in die Vollzeitbeschäftigung müssten sie für diesen Anteil solange mehr arbeiten, bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen ist. Das Risiko der Berufsunfähigkeit nach der Familienpflegezeit deckt eine spezielle Versicherung ab, zu deren Abschluss jeder Interessent verpflichtet ist.
Rente
Veränderungen gibt es auch im Rentenbereich. Durch das Altersrentenanpassungsgesetz erhöht sich das Alter, ab dem die Auszahlung beginnen kann, von 60 auf 62 Jahre. Gleiches gilt für betriebliche und staatlich geförderte private Altersvorsorgeleistungen – es sei denn, die entsprechenden Verträge sind noch im Jahr 2011 abgeschlossen worden. Zwar ist auch bei ab 2012 unterschriebenen Verträgen über die private Riester- oder Basisrente ein Auszahlungsbeginn ab 60 möglich – steuerliche Vorteile würden es dann jedoch nicht mehr geben. Für die Bezieher der Basisrente – der sogenannten "Rürup-Rente" – verspricht das neue Jahr eine erfreuliche Entwicklung. So können die Versicherten 74 Prozent ihrer Beiträge bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Weitere Informationen
- Kindergeld
- Kindergeld und steuerliche Freibeträge bei Freiwilligem sozialem Jahr, Freiwilligem ökologischem Jahr und Freiwilligendiensten
- Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Familienpflegezeit: Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
- Riester-Rente: Private Altersvorsorge - staatliche Förderung
- Rente: Rürup-Rente - die Basis-Rente
