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Leistungen zum Schulbedarf rechtzeitig beantragen
Ob Schulranzen, Schreibmaterial oder Taschenrechner – viele Schülerinnen und Schüler benötigen zu Beginn des Schuljahres neue Schulmaterialien. Als eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien für jedes Schuljahr Anspruch auf eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Familien, die die Leistung rechtzeitig beantragen, profitieren von einer zeitnahen Auszahlung.
Das Schulbedarfspaket
Das Schulbedarfspaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen und gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen teilhaben können.
Zum persönlichen Schulbedarf zählen beispielsweise Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug. Auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Stifte, Taschenrechner und Bastelutensilien gehören zur Grundausstattung, die durch eine jährliche Pauschale von 100 Euro bezuschusst werden kann.
100 Euro im Jahr
Die Leistung für den Schulbedarf beträgt 100 Euro im Jahr und wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres. Damit sollen die Kosten für die Schulmaterialien pünktlich zu Beginn des Schuljahres und auch des zweiten Halbjahres abgedeckt werden.
Anträge bei Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung
Bildungs-und Teilhabeleistungen können schriftlich bei den zuständigen kommunalen Trägern, etwa bei der Gemeinde, dem Landkreis oder der Stadtverwaltung, beantragt werden.
Antragsberechtigt sind alle Familien, die
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
- Wohngeld,
- den Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
beziehen.
Um sicherzustellen, dass das Geld wirklich für Schulmaterialen verwendet wurde, können im Einzelfall bestimmte Nachweise verlangt werden.
Kompass Erziehung
Weitere Hinweise und die Antragsformulare finden sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Mehr Tipps und Informationen zum Schulstart gibt der "Kompass Erziehung" im Familien-Wegweiser.
- Bildung und Teilhabe
- Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Bildung und Teilhabe: Lernförderung
- Bildung und Teilhabe: Zuschuss zu den Fahrtkosten
- Bildung und Teilhabe: Mittagessen in Kita und Schule
- Bildung und Teilhabe: Eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Bildung und Teilhabe: Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- Kinderzuschlag
- Wohnen: Wohngeld
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Externe Links zum Thema
- Informationsseite zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Bildung und Soziales
- Das Bildungspaket - Anlaufstellen für Antragsteller
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kinderzuschlag
- Bundeskindergeldgesetz
- Antragsformulare und Merkblätter für den Kinderzuschlag (PDF-Formular)
- Kinderzuschlag - Merkblatt der Arbeitsagentur
