Titelbild der Rubrik: Stichwortverzeichnis

Inhaltsbereich

Anwalt des Kindes

Seit 1998 gibt es den sog. "Anwalt" bzw. die "Anwältin des Kindes". Dabei handelt es sich um Verfahrenspfleger als Interessenvertreter für minderjährige Kinder in Verfahren vor den Familien- oder Vormundschaftsgerichten. Nicht in jedem gerichtlichen Verfahren ist jedoch ein Verfahrenspfleger zu bestellen.
Das Gesetz regelt, wann der Richter dies im Einzelfall tun sollte:

  • Wenn die Interessen des Kindes in erheblichem Gegensatz zu denen seiner Eltern (gesetzlichen Vertreter) stehen,
  • wenn es im Verfahren wegen einer Gefährdung des Kindeswohls um die Trennung des Kindes von der Familie oder die Entziehung des Sorgerechts geht,
  • wenn es im Verfahren um die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson, vom Ehegatten, dem Lebenspartner oder Umgangsberechtigten geht.