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Kindergeld bei Getrenntlebenden
Bei getrennten Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Wie auch beim Fall des Kindergelds für Alleinerziehende gilt:
Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat am Kindergeld dadurch Anteil, dass das Kindergeld, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, zur Hälfte den Barbedarf des Kindes verringert.
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGEN
Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 62ff.
Bundeskindergeld- gesetz(BKGG) in Sonderfällen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §1612b
ANTRAGSWEG
Familienkasse bei der Agentur für Arbeit oder Familienkasse des öffentlichen Dienstes
Familie regional: Familienkassen in Ihrer Nähe (PLZ-Suche)
Anträge Kindergeld
INFORMATIONEN
Familienkasse bei der Agentur für Arbeit oder Familienkasse des öffentlichen Dienstes
Merkblatt Kindergeld



