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Unterhalt und Steuern bei alleinerziehenden Eltern

Dauernd getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können ihre Unterhaltsaufwendungen an den Ex-Ehegatten steuerlich geltend machen. Allerdings kann die steuerliche Berücksichtigung des Unterhalts auch für die Unterhaltsempfängerin bzw. den Unterhaltsempfänger steuerliche Konsequenzen zur Folge haben. Dies ist dann der Fall, wenn Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Wege des so genannten Realsplittings bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Unter Realsplitting versteht man die Regelung, wonach eine gegenüber dem dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten zum Unterhalt verpflichtete Person diese Aufwendungen bis zu 13.805 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben mit Zustimmung der Empfängerin bzw. des Empfängers steuerlich geltend machen kann. Die Zustimmung ist deshalb erforderlich, weil die Empfängerin bzw. der Empfänger den erhaltenen Betrag (bis zu 13.805 Euro) versteuern muss.

Diese Zustimmung wird mithilfe der Anlage U zur Einkommensteuererklärung erteilt. Die zum Unterhalt verpflichtete Person hat einen Anspruch auf die Zustimmung, wenn sie sich verpflichtet, alle hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. Wird die Zustimmung nicht erteilt, besteht für die zum Unterhalt verpflichtete Person die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen bis zu 7.680 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich wirksam werden zu lassen.

Sollte die unterhaltene Person eigene Einkünfte oder Bezüge haben, so vermindert sich der Höchstbetrag entsprechend. Dies gilt jedoch nur, soweit die Einkünfte oder Bezüge 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Dagegen werden staatliche Zuschüsse (z.B. Leistungen nach dem BAföG, die nicht zurückgezahlt werden müssen, oder Berufsausbildungsbeihilfe) ohne Berücksichtigung einer Freigrenze von 624 Euro mindernd auf den Höchstbetrag angerechnet. In diesem Fall hat die Unterhaltsempfängerin/der Unterhaltsempfänger den Unterhalt nicht zu versteuern.

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