Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag erteilt. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Erhalt eines WBS ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie alleinerziehend, kinderreiche Familie, alte Menschen, Behinderung. Auf den Wohnberechtigungsschein besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Es besteht aber kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter überlassen.
Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit allgemeinen Steuermitteln gefördert wurde.
