Kinderbetreuung für Kinder bis drei Jahre
Das Angebot an Kinderbetreuung für Kleinstkinder ist regional äußerst unterschiedlich. Bis heute besteht ein erhebliches Gefälle in der Angebotsstruktur zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern. Während in Ostdeutschland ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für unter Dreijährige besteht, kann das in Westdeutschland vorhandene Angebot weder im Hinblick auf die Frauenerwerbsquote, noch im Hinblick auf die Bedeutung früher Förderung für die Bildung und Integration von Kindern als bedarfsgerecht eingeschätzt werden. Allerdings ist aber auch innerhalb der einzelnen westlichen Bundesländer eine erhebliche Streubreite zwischen der Situation in den Ballungsräumen und in ländlichen Gebieten zu verzeichnen.
Mit dem Ende 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz wird der Ausbau deutlich an Fahrt gewinnen. Im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" gewährt der Bund in den Jahren 2008 bis 2013 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Gemeinden zu Tageseinrichtungen und zur Tagespflege für Kinder unter drei Jahren. Zusätzliche 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Denn: Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.
Eltern können grundsätzlich wählen, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (in kommunaler oder freier Trägerschaft) oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater in Kindertagespflege unterbringen wollen. Eine Entscheidungshilfe für die geeignete Betreuungsform bieten die Elternbriefe und das Online-Familienhandbuch.
Für eine Betreuung in einer Einrichtung oder in einer Kindertagespflege werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Die Jugendämter sind verpflichtet, selbst oder mittels eines beauftragten Verbandes oder Dienstes Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich sowie die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Um die Balance von Familie und Arbeitswelt für ihre Beschäftigten zu gewährleisten, bieten Unternehmen in zunehmendem Maße Hilfe und Angebote bei der Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten an. Die Möglichkeiten reichen dabei von einer betrieblichen Einrichtung über die (Mit-)Finanzierung der Betreuung oder den Kauf von Belegungsrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen bis hin zur privaten Betreuungsvermittlung.
Zusätzliche Alternativen in der Kinderbetreuung wie beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, Tagesmütter oder -väter, Leihomas und -opas sowie Au-Pairs bieten berufstätigen Eltern noch weitere Möglichkeiten, ihren Nachwuchs bei Bedarf in gute Hände zu geben.
Weitere Informationen
- Kinderbetreuung: Tagesmütter und Tagesväter
- Leihomas und Leihopas
- Kinderbetreuung: Au-pairs
- Mehrgenerationenhäuser
- Familienpatenschaften
- Betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
- Kinderbetreuung: Kinderfördergesetz in Kraft
- Jobs in Privathaushalten
- Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
