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Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist ab dem 3. Kind gestaffelt und beträgt:
- für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
- für das dritte Kind monatlich 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
- für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr,
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung. Beim Kindergeld für über 18-Jährige entfällt ab 1. Januar 2012 die Einkommensgrenze. So galt es bisher, nachzuweisen, dass das Kindeseinkommen die Grenze von 8.004 Euro im Jahr nicht übersteigt. Durch die neue Regelung muss nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Studium lediglich nachgewiesen werden, dass das Kind nebenher nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig war.
Rückwirkend zum 1. Januar 20011 haben Eltern, deren Kinder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld. Auch für Eltern, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, besteht ein rückwirkender Kindergeldanspruch.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Für die Mitte der Gesellschaft
Derzeit wird in Deutschland für rund 18 Millionen Kinder das Kindergeld gezahlt. Aus Sicht der Eltern ist es die wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland. 87 Prozent der Befragten nennen es in einer aktuellen Umfrage des Allensbach-Instituts besonders hilfreich. Der Zuspruch ist deshalb so groß, weil Kindergeld eine Leistung für die Mitte der Gesellschaft ist. Es wird an alle Familien gezahlt. Eltern mit hohem Einkommen profitieren zudem von den Freibeträgen für Kinder. Sie sind zum 1. Januar 2010 von 6 024 Euro auf 7 008 Euro gestiegen.
Von der Staffelung des Kindergeldes ab dem dritten Kind seit Anfang 2009 profitieren besonders Familien mit mehreren Kindern. Häufig können beide Elternteile nicht mehr in dem Maße arbeiten wie zuvor, und die Rückkehr in den Beruf fällt nach einer längeren Kinderbetreuungszeit schwerer. Mit der Kinderzahl steigen zudem die Fixkosten im Haushalt. Das Kindergeld trägt zum Haushaltseinkommen – je nach Familientyp – zwischen sechs und 22 Prozent bei. Die Bundesregierung stärkt mit den Verbesserungen beim Kindergeld gezielt Mehrkindfamilien und will Armutsrisiken vermeiden.
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