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Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen - in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes (bei Frühgeburten im medizinischen Sinne und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) - erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Mütter, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten bis zu 13 Euro täglich. Arbeitnehmerinnen, die privat oder in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld insgesamt von maximal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten in der Regel pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Anspruchsvoraussetzung zum Zahlen von Mutterschaftsgeld durch die gesetzlichen Krankenkassen ist somit, dass:
1. die Schwangere bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtmitgliedschaft oder eine freiwillige Mitgliedschaft handelt und
2. das Mitglied entweder mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist (§ 200 Abs.1, 1. Alternative RVO) oder
3. das Mitglied in einem Arbeitsverhältnis steht, ihm jedoch wegen der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird (§ 200 Abs. 1, 2. Alternative RVO).
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt für Mitglieder durch ihre gesetzliche Krankenkasse, in anderen Fällen durch das Bundesversicherungsamt. Einzelheiten können sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Bundesversicherungsamt erfragt werden.
Spezielle Informationen
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGE
Mutterschutz-
gesetz(MuSchG),
§§ 3, 6,13,14
Reichsversicherungs-
ordnung(RVO), § 200
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch
- Gesetzliche Krankenversicherung
(SGB V), §§ 44ff.
ANTRAGSWEG
Krankenkasse Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38,
53113 Bonn
Familie regional: Antragsstellen für Mutterschaftsgeld
INFORMATIONEN
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Mutterschutzgesetz- Leitfaden zum Mutterschutz



