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Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Chance auf Bildung und Ausbildung soll jeder wahrnehmen können. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser als BAföG bekannt, ist dafür der Schlüssel. Wie bei vielen anderen staatlichen Förderinstrumenten, so ist auch das BAföG an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
BaföG ist anhängig vom Einkommen
Eine davon ist: Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie vom Einkommen ihrer Ehepartner und Eltern. In Ausnahmefällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet.
Grundsätzlich gilt außerdem: BAföG wird Auszubildenden gewährt, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht 30 Jahre alt sind, für Masterstudiengänge gilt die Altersgrenze von 35 Jahren.
SchülerbaföG muss nicht zurückgezahlt werden
Schülerinnen und Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Genauere Informationen zu den Regelungen finden sich auf den Seiten der Bafög-Ämter.
Studenten erhalten einen Zuschuss
Studentinnen und Studenten erhalten die Ausbildungsförderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen.
Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Der maximale Bedarfssatz für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag monatlich 670 Euro.
Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Förderungshöchstdauer
Das Darlehen muss fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Mindestraten von monatlich 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Die Höhe des Staatsdarlehens ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28. Februar 2001 begonnen haben, auf 10.000 Euro begrenzt. Das Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wegen besonderer Studienleistungen, erlassen werden.
Als Hilfe zum Studienabschluss, beim Wechsel der Fachrichtung oder bei einer Wiederaufnahme des Studiums, wird die Ausbildungsförderung als vollverzinsliches Bankdarlehen geleistet.
- Ausbildungsförderung - Weit mehr als nur das "BAföG"
- Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern
- Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für Schwangere und Auszubildende mit Kindern
- Ausbildungsförderung (BAföG): im Ausland
- Ausbildungsförderung (BAföG): Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
- Ausbildungsförderung: Bildungskredit
- Stipendien
