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Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern

Die Eltern eines Kindes, das sich in der Ausbildung befindet und selbst schon Mutter oder Vater ist, erhalten weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des sich in Ausbildung befindenden Kindes 8.004 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. 
Seit dem 1. Januar 2007 wurde die Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder stufenweise auf 25 Jahre gesenkt:

  • Geburtsjahrgänge 1980 und 1981: weiterhin bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • Geburtsjahr 1982: bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • ab Geburtsjahr 1983: bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

Bei auswärtiger Unterbringung des sich in Ausbildung befindenden Kindes können die Eltern zusätzlich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für Kinder in Ausbildung von bis zu 924 Euro im Kalenderjahr erhalten.

Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem jungen Elternteil besteht.