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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld bzw. ein Freibetrag für Kinder zusteht, erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag wird bei der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt.
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGE
Einkommensteuergesetz (EStG), § 24b
ANTRAGSWEG
Berücksichtigung auf der Steuerkarte (Steuerklasse II) durch die Gemeinde bzw. das Finanzamt oder nachträglich bei der Veranlagung zur Einkommensteuer durch das Finanzamt
INFORMATION
Finanzamt



