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Steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld bzw. ein Freibetrag für Kinder zusteht, erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich. Der Entlastungsbetrag wird bei der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt.