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Arbeitslosengeld
Arbeitslose können über einen gewissen Zeitraum Arbeitslosengeld erhalten. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld
Als arbeitslos gilt, wer nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeiten erfüllen. Zudem muss eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung gesucht werden.
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen sich Arbeitslose außerdem selbst um Arbeit bemühen und den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit zur Verfügung stellen.
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer mindestens zwölf der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosmeldung gegenüber der Agentur für Arbeit versicherungspflichtig war. Neben einer Beschäftigung gibt es für die Versicherungspflicht auch andere mögliche Gründe (zum Beispiel Bezug von Krankengeld oder Erziehung eines Kindes unter drei Jahren, wenn unmittelbar vor der Erziehung ein Versicherungspflichtverhältnis bestand oder Entgeltersatzleistungen bezogen wurden).
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich im Regelfall nach dem durchschnittlichen Wochenverdienst aus den letzten 52 Wochen der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Arbeitslose Eltern von mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent vom pauschalierten Nettoentgelt als Arbeitslosengeld. Alle übrigen Arbeitslosen erhalten 60 Prozent. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenkasse für die Arbeitslosen werden von der Agentur für Arbeit entrichtet.
Wie lange Arbeitslosengeld bezogen werden kann hängt von der Dauer der Versicherungspflichtzeiten in den letzten drei Jahren ab. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegt zurzeit zwischen 6 und 12 Monaten. Für ältere Arbeitslose kann er, abhängig von den Vorversicherungszeiten, auch länger bestehen: ab dem 50. Lebensjahr bis zu 15 Monate, ab dem 55. Lebensjahr bis zu 18 Monate und ab dem 58. Lebensjahr bis zu 24 Monate.
Teilarbeitslosengeld
Verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen Teilarbeitslosengeld. Als Kurzarbeitergeld erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent, ohne Kind 60 Prozent des durch die Kurzarbeit ausgefallenen pauschalierten Nettolohns.
Weitere Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zum Beispiel:
- Förderung der beruflichen Bildung (Ausbildung, Weiterbildung)
- Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen
- Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung (Bewerbungs- und Reisekosten)
- Mobilitätshilfen (Übergangs-, Ausrüstungs- und Fahrtkostenbeihilfe, Trennungs- und Umzugskostenbeihilfe)
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Für die Einstellung arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können außerdem Leistungen an Arbeitgeber gewährt werden.
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Bildung und Teilhabe
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Voraussetzungen für die Stieffamilie
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Alleinerziehende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen bei räumlicher Trennung
- Arbeitslosigkeit: Hilfe zur Selbsthilfe
- Sozialhilfe
- Gründungsförderung
