Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die ehemalige Arbeitslosenhilfe und die ehemalige Sozialhilfe für Erwerbsfähige sind seit dem 1. Januar 2005 zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt: der "Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen" (ALG II). Weit besser bekannt ist dieser Fachbegriff unter dem knappen Namen "Hartz IV".
Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenfalls Anspruch haben Angehörige, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wer kann ALG II erhalten?
Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit dazu nicht im Stande ist, der ist nicht erwerbsfähig.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt beziehungsweise den der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken kann. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden entweder:
- Eltern oder Elternteile und ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren,
- nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten,
- die beiden nicht dauernd getrennt lebenden Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
- die beiden Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Kinder, die 25 Jahre und älter sind, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sie können einen eigenen Antrag stellen. Dabei werden das Nettoeinkommen - gleich welcher Art - einschließlich Unterhaltszahlungen von nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie gegebenenfalls Kindergeld berücksichtigt. Vom Einkommen werden zum Beispiel Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene oder nach Grund und Höhe angemessene Versicherungen abgesetzt.
Freibeträge für Vermögen
Berücksichtigt wird auch das Vermögen. Hier gibt es jedoch verschiedene Freibeträge, insbesondere einen Grundfreibetrag sowie Freibeträge für die Altersvorsorge und für notwendige Anschaffungen.
Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung und ein angemessenes Auto für jeden Erwerbsfähigen werden nicht angerechnet.
Leistungen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende auch Leistungen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Bildung und Teilhabe
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Voraussetzungen für die Stieffamilie
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Alleinerziehende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen bei räumlicher Trennung
- Arbeitslosigkeit: Hilfe zur Selbsthilfe
- Sozialhilfe
- Gründungsförderung
