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Eigenheimzulage
Wer vor dem 1. Januar 2006 Wohneigentum zur Eigennutzung erworben hat, hat Anspruch auf eine Eigenheimzulage. Diese besteht aus einer Grundförderung, einer Kinderzulage und einer Ökozulage.
Grundförderung | max. 1.250 € jährlich für max. 8 Jahre |
Kinderzulage je Kind | max. 800 € jährlich für max. 8 Jahre |
Es gelten folgende Einkommensgrenzen (Summe der positiven Einkünfte im maßgeblichen Zweijahreszeitraum):
Ehepaare ohne Kinder | 140.000 € |
Alleinstehende ohne Kinder | 70.000 € |
Ehepaare mit einem Kind | 170.000 € |
Alleinerziehende mit einem Kind | 100.000 € |
Nicht verheiratete, zusammenlebende | 85.000 € je Elternteil |
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15.000 € je Elternteil |
Die Eigenheimzulage ist für Neufälle seit dem 1. Januar 2006 abgeschafft worden.
Das bedeutet: Diejenigen, die Wohneigentum bereits vor dem 31. Dezember 2005 geschaffen oder erworben bzw. bis zu diesem Datum einen Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, erhalten die Förderung für den festgesetzten Zeitraum, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Für alle nach dem 1. Januar 2006 gestellten Bauanträge bzw. abgeschlossenen Kaufverträge gibt es diese Förderung nicht mehr. Eigenheimzulagebezieher, deren Eigentum schon vor dem 1. Januar 2006 gefördert wurde, erhalten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2006 geboren sind oder werden, weiterhin die Kinderzulage bis zum Ende des Förderungszeitraums.
Es ist vorgesehen, die Bildung von Wohneigentum für Familien zur Eigennutzung ab 2008 im Rahmen der Riester-Rente stärker zu fördern.