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Gesetzliche Rentenversicherung/ Altersrente

Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und teilweise auch Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Alle Übrigen können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig versichern. Die Regelaltersrente beginnt derzeit mit 65 Jahren. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen schon früher Anspruch auf Altersrente: langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre), Frauen, schwerbehinderte Menschen, von Arbeitslosigkeit Betroffene oder Personen nach Altersteilzeitarbeit und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 sieht eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr vor - beginnend von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 (Jahrgang 1964). Vorgesehen sind auch entsprechende Anhebungen bei anderen Renten sowie die Einführung einer neuen Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte. Ohne eigene Beitragszahlung werden u.a. berücksichtigt:

  • Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug

  • Kindererziehungszeiten Pflegezeiten