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Kinderbetreuung für Kinder über sechs Jahre

Die Kommunen sind verpflichtet, für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu sorgen. Allerdings gibt es einen weiten Spielraum bei der Auslegung des Begriffs "bedarfsgerecht"!
Horte stellen eine Betreuung vor und nach der Schule sicher. Als Betreuungsangebote für Schulkinder haben sich auch Schulkinderhäuser und pädagogisch betreute Mittagstische bewährt. Darüber hinaus hat sich an vielen Orten eine Zusammenarbeit zwischen schulischen, kommunalen und außerschulischen Partnern etabliert, sodass zum Beispiel gemeinsam mit Sportvereinen oder Musikschulen Freizeit- und Kulturangebote entwickelt wurden.
Für eine Betreuung werden in der Regel Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
Seit dem 1.Oktober 2005 sind die Jugendämter verpflichtet, selbst oder mittels eines beauftragten Verbandes oder Dienstes Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich sowie die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.






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