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Kinderbetreuung: Betreuung für Kinder über sechs Jahre
Die Kommunen sind verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre bereitzustellen.
Vielfältige Betreuungsangebote
Weit verbreitet sind Horte. Diese stellen eine Betreuung vor und nach der Schule sicher. Als Betreuungsangebote für Schulkinder haben sich auch Schulkinderhäuser und pädagogisch betreute Mittagstische bewährt.
Darüber hinaus hat sich an vielen Orten eine Zusammenarbeit zwischen schulischen, kommunalen und außerschulischen Partnern etabliert, sodass zum Beispiel gemeinsam mit Sportvereinen oder Musikschulen Freizeit- und Kulturangebote entwickelt wurden.
Elternbeiträge variieren
Für eine Betreuung werden in der Regel Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang.
Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.
Jugendämter informieren
Seit dem 1.Oktober 2005 sind die Jugendämter verpflichtet, selbst oder mittels eines beauftragten Verbandes oder Dienstes Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich sowie die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.
- Familie regional: Kinderbetreuung in Ihrer Nähe (PLZ-Suche)
- Schule: Hausaufgaben
- Schule: Lernen
- Kinderbetreuung: Tagesmütter und Tagesväter
- Leihomas und Leihopas
- Schule: Ganztagsschulen
- Kinderbetreuung: Au-pairs
- Mehrgenerationenhäuser
- Familienpatenschaften
- Kinderbetreuung: Betrieblich unterstützte Einrichtungen
- Jobs in Privathaushalten
- Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
