Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen bei räumlicher Trennung
Eine Bedarfsgemeinschaft endet mit der räumlichen Trennung und dem Ende des gemeinsamen Wirtschaftens. Wenn hilfebedürftige und erwerbsfähige Personen bisher Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten und als Antragssteller oder Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angehört haben, müssen sie nun einen eigenen Antrag auf ALG II stellen.
Dabei kann es sein, dass zum Beispiel durch das Zusammenleben von Eltern mit Kindern eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht. Im Bedarfsfall können auch einmalige Leistungen erbracht werden.
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- Bildung und Teilhabe
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Voraussetzungen für die Stieffamilie
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Alleinerziehende
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
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- Arbeitslosigkeit: Hilfe zur Selbsthilfe
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