Elternzeit: Elternzeit während der beruflichen Ausbildung
Die in einer Berufsausbildung Beschäftigten werden im Hinblick auf die Elternzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
Unterbrechung der Ausbildungszeit
Außerdem wird die Elternzeit nicht auf die Berufsbildungszeiten angerechnet, das heißt, dass die Berufsausbildungszeit für die Dauer der Elternzeit unterbrochen wird. Nach dem Ende der Elternzeit verlängert sich die Ausbildung um die in Anspruch genommene Elternzeit. Vor Antritt der Elternzeit sollten sich Betroffene zur näheren Information an die zuständige Kammer beziehungsweise die Kultusbehörde des Landes wenden.
Ausbildungsbeihilfe
Wurde einem Auszubildenden für die Berufsausbildungszeit Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, besteht für den Auszubildenden während der Elternzeit kein Anspruch auf diese.
- Elternzeit
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- Ausbildungsförderung (BaföG)
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