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Elternzeit: Elternzeit bei Adoptivkindern

Adoptiveltern haben, genau wie leibliche Eltern, einen Anspruch auf Elternzeit. Ab der Aufnahme des Kindes beträgt diese drei Jahre. Allerdings darf sie die Rahmenfrist bis zum achten Lebensjahr des Kindes nicht überschreiten.

Wie auch bei der Elternzeit für leibliche Eltern haben Adoptiveltern die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes zu übertragen. Eine Zustimmung der Arbeitgeberseite ist auch hier notwendig.