Inhaltsbereich
Rente: Rürup-Rente - die Basis-Rente
Die durch Prof. Rürup entwickelte und nach ihm benannte "Rürup-Rente" ist eine private Altersvorsorge, die vor allem für nicht gesetzlich Rentenversicherte, wie z.B. Selbstständige oder Freiberufler Vorteile bringen kann. Sie ist eine kapitalgedeckte Versicherung, die bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird und eine monatliche, lebenslange Rente sichert - ab 2012 frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Im Gegensatz zur Riesterrente werden bei der Rürup-Rente nur steuerliche Vorteile gewährt, jedoch keine Zulagen vom Staat geleistet.
Versicherungsbeiträge können monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Der über die Rürup-Rente angesparte Betrag ist ein so genanntes geschütztes Vermögen und kommt beim Arbeitslosengeld II nicht zur Anrechnung. Die Versicherungsbeiträge der Basis-Rente werden steuerlich gefördert, indem die Beiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Diese Geltendmachung erfolgt bis zum Jahr 2025 nur zu bestimmten Prozentsätzen.
Im Jahr 2012 beträgt die Abzugsquote 74 Prozent der Beiträge. In den Folgejahren wird sie jährlich um zwei Prozentpunkte ansteigen, bis im Jahr 2025 eine Berücksichtigungsquote von 100 Prozent erreicht ist, d.h. die Beiträge werden schrittweise steuerfrei gestellt. Die Steuerfreistellung ist aber im Jahr begrenzt.
Höchstbetrag der Steuerfreistellung:
im Jahr | 2012 | 2025 | ||
für Alleinstehende | 14.800 Euro | 20.000 Euro | ||
für Ehepaare | 29.600 Euro | 40.000 Euro |
Mit der schrittweisen Abzugsfähigkeit der Beiträge geht die im Alterseinkünftegesetz festgelegte, nachgelagerte Besteuerung einher. So wird die Besteuerung der Auszahlungen der Basis-Rente, wie die Besteuerung der Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, in den nächsten Jahren ansteigen. Im Jahr 2012 sind 64 Prozent der Auszahlungen steuerpflichtig, bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentenjahrgang um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Erst in 2040 sind die Basisrente sowie die gesetzliche Rente voll steuerpflichtig. Für die steuerliche Begünstigung der Beiträge muss der Versicherungsvertrag folgende Kriterien erfüllen:
Rentenauszahlung beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Verträgen, die nach 2011 abgeschlossen wurden)
Leistungen können nicht übertragen, nicht beliehen und nicht verkauft werden
Vorsorgebetrag kann nicht in einem Betrag ausgezahlt werden
Versicherungsansprüche können nicht vererbt, aber durch einen Hinterbliebenenschutz und einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden.