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Kinderbetreuung: Au-pairs
Au-pair-Betreuung ist eine ganz besondere Form der Kinderbetreuung. Au-pairs sind junge Menschen aus dem Ausland, mindestens 18 und höchstens 25 Jahre alt. Für eine begrenzte Mitwirkung an alltäglichen familiären Aufgaben werden sie für rund ein Jahr in Familien aufgenommen und sind damit Familienmitglieder auf Zeit. Ihnen wird so die Möglichkeit gegeben, eine neue Kultur und eine neue Sprache aus einer Familie heraus besser kennen zu lernen. Au-pair heißt übersetzt "auf Gegenseitigkeit".
Voraussetzung für die Tätigkeit als Au-pair sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Die Arbeitszeit eines Au-pair liegt bei maximal sechs Stunden pro Tag und 30 Stunden in der Woche. Ihm steht ein voller Ruhetag in der Woche zu. Bei einem Vertragsverhältnis von zwölf Monaten zudem eine Urlaubszeit von vier Wochen. Voraussetzung für die Gastfamilie ist, dass deutsch als Muttersprache gesprochen wird und mindestens ein Gastelternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Um die Risiken für Au-pairs zu minimieren, Probleme können z.B. schon bei der Qualität der Vermittlung auftreten, die Unterkunft kann bestimmte Mindeststandards nicht aufweisen oder die Tätigkeit des Au-pair geht weit über die Kinderbereuung hinaus, haben sich über 100 im Au-pair-Bereich tätigen Unternehmen zu einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen. Das dort vergebene RAL-Gütezeichen bietet Au-pairs und Gasteltern Sicherheit.
Übrigens werden derzeit vergleichbare Qualitätsstandards auch für junge Deutsche entwickelt, die als Au-pair ein fremdes Land aus der Sicherheit einer Familie heraus kennen lernen wollen.
Die Kosten:
An- und Abreisekosten werden in der Regel vom Au-pair selbst getragen. Ein Au-pair erhält keinen Arbeitslohn, sondern - neben eigenem Zimmer und freier Verpflegung - ein Taschengeld. Dieses beträgt zurzeit 260 Euro und ist unabhängig von der geleisteten Betreuung zu bezahlen. Dieses Taschengeld ist nicht sozialversicherungspflichtig.
In Deutschland müssen Au-pairs kranken- und unfallversichert und auch im Falle einer Schwangerschaft oder Geburt abgesichert sein. Die Versicherungskosten sind von den Gasteltern zu tragen. Aufwendungen für Au-pairs können zum Teil als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren, sonstige Sachleistungen) für Dienstleistungen zum Betreuen eines Kindes.
Wer selbst ins Ausland möchte:
Junge Deutsche , die als Au-pair ins Ausland möchten, sollten vergleichbare Voraussetzungen mitbringen, wie sie auch von Au-pairs in Deutschland erwartet werden. Erfahrungen in der Kinderbetreuung sind von großem Vorteil, weshalb die Vermittlung von jungen Frauen in der Regel einfacher gelingt als die junger Männer. In Kanada z B sind gute Englisch- oder Französischkenntnisse Pflicht. Zudem sollte man bereits im Bereich der Pflege und Betreuung gearbeitet haben. Welche länderspezifischen Besonderheiten beachtet werden müssen, wissen die Vermittlungsagenturen.
Die Vermittlung erfolgt in aller Regel kostenpflichtig (zwischen 100 bis 200 Euro) über eine professionelle Au-pair-Agentur.
Auch die An- und Abreise wird vom Au-pair selbst getragen.
Interessenten oder Eltern, die ein Kind als Au-pair ins Ausland senden wollen, sollten auch daran denken, dass z.B. für einen Sprachkurs weitere Kosten anfallen können. Bewerbungsfristen gibt es nicht. Eine frühzeitige Anmeldung gibt einer Agentur mehr Zeit für die Suche nach einer passenden Gastfamilie.
Weitere Informationen
Externe Links zum Thema
- Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (BeschV)
- Ausnahmeregelung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für neu einreisende ausländische Arbeitnehmer (ASAV)
- Sozialgesetzbuch, Drittes Buch
- Einkommenssteuergesetz
- Gütegemeinschaft Au-pair e.V.
- Au-pair Society e.V. - Bundesverband der Au-pair-Vermittler, der Gastfamilien und Au-pairs
- International Au Pair Association
- Au pair Bundesarbeitsgemeinschaft IN VIA
- Verein für internationale Jugendarbeit