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Kinderbetreuung: Tagesmütter und Tagesväter

Die Kindertagespflege ist eine Alternative zu Kindertageseinrichtungen und Kindergärten. Kinder aller Altersstufen - aber hauptsächlich in den ersten Lebensjahren - können am Tag oder für einen Teil des Tages in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung der Eltern von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Es gibt unterschiedliche Ausprägungsformen der Tagespflege, die in der Zukunft sicher noch durch weitere Mischformen Erweiterung finden werden. Heute verbreitete Formen sind:

  • Tagespflegepersonen, die ein bis fünf Kinder aufnehmen.
  • Betreuung durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern.
  • Tagesgroßpflegestellen, die in unterschiedlichen Konstellationen die Betreuung von fünf oder mehr Kindern durch mehrere Tagespflegepersonen in angemieteten Räumlichkeiten anbieten. 
  • Randzeit- und Kurzzeittagespflege über einen begrenzten Zeitraum, z.B. zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen Schließung der Kindertagesstätte und Feierabend der Eltern oder während der Ferienzeiten in der Kindertagesstätte.

Informationen zum Tagespflegepersonal sowie die Vermittlung von Betreuern sind Aufgaben der Jugendämter. Ebenfalls bei der Suche behilflich sind Vermittlungsstellen von Trägern der freien Jugendhilfe und ortsansässige Tageselternvereine, sowie der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. und Tagesmütter Landesverbände.

Viele Tagespflegearrangements entstehen aber auch auf privater Ebene in der Verwandtschaft oder Nachbarschaft. Auf regionaler Ebene gibt es eine Vielzahl an Kinderbetreuungsbörsen, die immer weiter ausgebaut werden. Für einen Teil der Bundesländer gibt es bis auf Regionalebene entsprechende Übersichten.

Die Kosten der Tagespflege werden in den meisten Fällen teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen. Für die Kostenübernahme bestehen bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören, dass die Tagespflege geeignet und für das Kind erforderlich ist. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung eine Eignung und Erforderlichkeit festgestellt haben.

Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen spezifische Regelungen. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe  des Tagespflegegeldes fest, nach der sich eine etwaige Kostenübernahme richtet. Für die Tagespflege als Betreuungsform sprechen vor allem die Möglichkeit der individuellen Förderung des Kindes, die sehr familiäre Betreuungsatmosphäre sowie die hohe zeitliche  Flexibilität, die die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf erleichtert.

Besteht der Wunsch, selbst Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, ist das Jugendamt der zuständige Ansprechpartner für Beratung, Unterstützung und die eventuelle Vermittlung von Kursen und Fortbildungen.