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Studium: Leistungen für schwangere Studierende und studierende Eltern
Studierende und Auszubildende, die eine Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld II. Eine Ausnahme bilden Fälle mit besonderer Härte.
Zusätzliche Leistungen bei besonderer Härte
In besonderen Härtefällen kann das Arbeitslosengeld II in Form eines zinslosen Darlehens gewährt werden. Ausnahmen entstehen, wenn
- die Ausbildung/das Studium wegen der Geburt und der damit verbundenen Betreuung eines Kindes ausgesetzt wurde;
- das Studium/die Berufsausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der erfolgreiche Abschluss wegen fehlender Mittel gefährdet wäre;
- es einem Schwerbehinderten bei Abbruch der schulischen oder beruflichen Ausbildung langfristig und möglicherweise auf Dauer nicht möglich sein wird, seinen Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit ausreichend zu sichern;
- mittellose Studierende sich in der akuten Phase des Abschlussexamens befinden und diesen deshalb ein Abbruch der Ausbildung nicht zugemutet werden kann.
Besondere Leistungen für Schwangere
Auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, können Schwangere und Alleinerziehende einen Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen erheben. Für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (bis einschließlich des Entbindungstages) wird bei entsprechender Bedürftigkeit ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes für die Hilfe zum Lebensunterhalt anerkannt.
Neben den Mehrbedarfszuschlägen können bei besonderen Situationen wie Schwangerschaft und Geburt zusätzlich auch einmalige Leistungen gewährt werden - zum Beispiel für Umstandskleidung oder die Erstausstattung des Babys.
- Beurlaubung vom Studium wegen Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen in der Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen für Alleinerziehende
- Sozialhilfe: Hilfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Ausbildungsförderung (BAföG): Unterstützung für junge Eltern
- Mutterschaft - Schutz und Hilfe für Mutter und Kind
