Elternzeit: Elternzeitanspruch für Stiefeltern
Auch Stiefeltern haben Anspruch auf Elternzeit. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Stiefelternteil kann Elternzeit nehmen,
- wenn er mit dem Kind in einem Haushalt zusammen lebt,
- er mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat und
- er dieses Kind selbst betreut oder erzieht.
