Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Elternzeit: Elternzeitanspruch für Stiefeltern

Auch Stiefeltern haben Anspruch auf Elternzeit. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Stiefelternteil kann Elternzeit nehmen,

  • wenn er mit dem Kind in einem Haushalt zusammen lebt,
  • er mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat und
  • er dieses Kind selbst betreut oder erzieht.